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Rauchmelder auch Thema in MV
Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sieht folgendes vor:
§ 48 (4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.
Darauf haben wir uns spezialisiert!
Wir statten Ihre Immobilien, Wohnungen, Hotels und Pensionen mit Photoelektrischen Rauchmeldern aus. Die Photoelektrischen Rauchmelder registrieren Rauchpartikel in der Raumluft und warnen frühzeitig vor Schwellbränden. Sie entsprechen der VdS, der Sicherheitsnorm BS 5446 und die Produktion erfolgt unter der ISO 9001-Kontrolle.
Damit entsprechen Sie allen gesetzlichen Bestimmungen und als Vertragspartner vor Ort haben Sie den richtigen Partner.
Da die Lösungen sehr individuell gestaltet werden müssen, vereinbaren Sie am besten ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem Hause.
Wir beraten Sie professionell vor Ort und finden die optimale Lösung für Sie.